Subventionen für Spielgruppenplätze

Möchten Sie, dass Ihr Kind eine Spielgruppe besucht, aber die die Mittel sind zu knapp? Wir können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge ausrichten. Informieren Sie sich unten zum Vorgehen und den Bedingungen.  

Den Spielgruppenbesuch unterstützen wir, weil damit soziale und motorische Fähigkeiten gefördert werden. Besonders Kinder aus Familien, die zu Hause nicht Deutsch sprechen, profitieren. Sie kommen dadurch früh in Kontakt mit der deutschen Sprache.

Für wen?

Sie können Unterstützung beantragen, wenn Sie in der Stadt Winterthur wohnen und das steuerbare Einkommen höchstens CHF 49’200 beträgt oder die jährliche Quellensteuer beider Eltern zusammen höchstens CHF 3’236. Zudem muss beim Kind ein Unterstützungsbedarf vorliegen. Diesen ermitteln Sie zusammen mit der Spielgruppe mit einem Fragebogen.   

Wenn Sie durch die Sozialhilfe unterstützt werden, übernimmt diese die Kosten. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Sozialberatung. 

Weitere Bedingungen

Die Kinder besuchen die Spielgruppe an zwei Tagen pro Woche. Beiträge werden nur an Spielgruppen mit Zweierleitung oder deutschsprachige Spielgruppen ausgerichtet.

Wie hoch sind die Beiträge?

Die Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und wird von der Fachstelle Frühe Förderung berechnet. Die jährlichen Beiträge sind in folgendem Merkblatt aufgeführt: 

Wie gehe ich vor?

Wenden Sie sich direkt an die Spielgruppe: 

Die Spielgruppenleitung unterstützt Sie beim Ausfüllen des Antrags und reicht die Unterlagen bei der Fachstelle Frühe Förderung ein. 

Nach Bewilligung des Gesuchs wird Ihnen eine Vereinbarung zugestellt. Der Unterstützungsbeitrag wird an die Spielgruppe überwiesen und vom Elternbeitrag abgezogen.