Beiträge für Kita und Spielgruppe
Möchten Sie, dass Ihr Kind eine Kita oder Spielgruppe besucht, aber Sie haben wenig Geld? In der Stadt Winterthur können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Beiträge bekommen. Informieren Sie sich unten zu den Bedingungen und wie Sie vorgehen müssen. Wenn Sie Unterstützung brauchen oder Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.
In einer Kita oder Spielgruppe machen Kinder wichtige Erfahrungen und werden ganzheitlich gefördert. Für Kinder aus Familien, die kein Deutsch sprechen, ist das besonders wichtig. Sie kommen dadurch früh in Kontakt mit der deutschen Sprache.
Kindertagesstätte (Kita)
Für wen?
- Wohnort in der Stadt Winterthur
- steuerbares Einkommen der Eltern resp. Erziehungsberechtigten unter CHF 105’745 (inkl. 10% des steuerbaren Vermögens)
- Quellensteuerpflichtige: Senden Sie Lohnausweise oder aktuelle Lohnabrechnungen und Kontoauszüge an:
Es wird für Sie berechnet, ob Sie Beiträge erhalten.
Weitere Bedingungen
Damit Sie Beiträge erhalten, muss zusätzlich eine dieser fünf Situationen zutreffen. Ihr Kind soll die Kita besuchen, weil:
- Sie erwerbstätig sind
- Sie in einer anerkannten Aus-/Weiterbildung sind
- Sie erwerbslos sind oder Sozialhilfe empfangen und die Kinderbetreuung der Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit dient
- Ihr Kind einen besonderen Bedarf nach früher Förderung und sozialer Integration hat*
- Sie als betreuende/r Erziehungsberechtigte/r krank geschrieben sind*
Trifft eine der Situationen auf Sie zu, aber Sie erfüllen die Voraussetzungen für städtische Beiträge nicht? Dann wenden Sie sich an die Fachstelle Frühe Förderung Winterthur.
Wie hoch sind die Beiträge?
- Die Unterstützung ist abhängig vom Einkommen. Eine unverbindliche Berechnung ist hier möglich:
- Dazu benötigen Sie die letzte definitive Steuerrechnung. Wenn sich Ihr Einkommen stark verändert hat, können Sie beim Steueramt die Steuerrechnung anpassen lassen:
Wie gehe ich vor?
- Melden Sie Ihr Kind bei der Kita Ihrer Wahl an:
- Der Unterstützungsbeitrag wird an die Kita überwiesen und vom Elternbeitrag abgezogen. Sie müssen für die Kita weniger bezahlen.
Spielgruppe
Für wen?
- Wohnort in der Stadt Winterthur
- steuerbares Einkommen der Eltern resp. Erziehungsberechtigten unter CHF 49’200
- Quellensteuerpflichtige: Die jährliche Quellensteuer beider Eltern zusammen ist kleiner als CHF 3’236
- Wenn Sie durch die Sozialhilfe unterstützt werden, übernimmt diese die Kosten. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Sozialberatung.
Weitere Bedingungen
- Beiträge werden nur an Spielgruppen mit Zweierleitung oder deutschsprachige Spielgruppen ausgerichtet.
- Beim Kind muss ein Unterstützungsbedarf vorliegen. Diesen ermitteln Eltern zusammen mit der Spielgruppe mit einem Fragebogen.
- Ihr Kind besucht die Spielgruppe an zwei Tagen pro Woche.
Wie hoch sind die Beiträge?
- Die Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und wird von der Fachstelle Frühe Förderung berechnet.
- Die jährlichen Beiträge sind in diesem Merkblatt erklärt:
Wie gehe ich vor?
- Melden Sie Ihr Kind bei der Spielgruppe Ihrer Wahl an:
- Die Spielgruppenleitung hilft Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und reicht die Unterlagen bei der Fachstelle Frühe Förderung ein.
- Der Unterstützungsbeitrag wird an die Spielgruppe überwiesen und vom Elternbeitrag abgezogen. Sie müssen für die Spielgruppe weniger bezahlen.